Pflegegeld

Pflegegeld - Pflegeleistungen

Pflegegeld - Pflegesachleistung - Kombinationsleistung

Nach Anerkennung eine Pflegegrads haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Je nachdem ob der Pflegebedürftige zu Hause von Privatpersonen, oder mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes, oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird, unterscheiden sich die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekasse.

Pflegegeld

Wenn der Pflegebedürftige von den Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen zu Hause betreut und gepflegt wird, erhält er je nach Pflegegrad monatliche Pflegegeld:
  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich
In allen Pflegegraden erhalten Sie zusätzlich einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich. Dieser ist zweckgebunden, d.h. er wird nicht als Geldleistung ausbezahlt, sondern kann zum Beispiel durch eine Dienstleistung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Bei entsprechender Abtretungserklärung kann der Pflegedienst diese Leistung dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Sachleistung - Pflegesachleistung

Mit den Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes wie uns in Anspruch nehmen und erhalten je nach anerkannten Pflegegrad nachfolgende Zuschüsse:

  • Pflegegrad 1: keine Anspruch auf Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 2: 689 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro monatlich
Der monatliche Entlastungsbeitrag von 125 Euro kann zusätzlich in allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden.

Zu Pflegesachleistung in der häuslichen Pflege zählen Leistungen wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung.

Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld

Benötigt der Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 sowohl Unterstützung von Privatpersonen, als auch von einem ambulanten Pflegedienst, so kann das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Nach Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes wird dann das Pflegegeld mit einem speziellen Berechnungsverfahren anteilig gekürzt.
Ein Beispiel für die Berechnung finden Sie auf unserer Seite: Wichtige Pflegeleistungen unter dem Punkt Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Noch Fragen? 

Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne zum Thema Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Buchen Sie am besten gleich Ihr kostenfreies Beratungsgespräch unter: Beratung
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