Beratung

Beratung im Pflegefall in Frankfurt am Main und Großraum Bad Nauheim

Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um die häusliche Pflege.

Beispiele:
  • Erstberatung, wir beraten zu allen Fragen rund um die Pflege zu Hause.
  • Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3
  • Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
  • Pflegeeinstufung, Erstantrag, Widerspruchsverfahren
  • Umbaumaßnahmen, pflegegerechte Wohnraumgestaltung
  • Alltagsbewältigung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Beratung rund um die Pflege

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege. Wir beraten Sie, welche Leistungen Sie bei der Pflegekasse beantragen können, beraten Sie bei der Anschaffung und Verwendung von Hilfsmittel oder der Wohnraumgestaltung. Wir zeigen Ihnen, wie die pflegerische und medizinische Versorgung, zum Beispiel mit Hilfe unseres Pflegedienstes, sichergestellt werden kann. Es ist nicht leicht, sich im Dschungel der Pflege- und Krankenkassenleistungen zurechtzufinden. Neue Gesetze und ein verändertes Leistungsangebot ist an der Tagesordnung. Oft verschenken Pflegebedürftige und deren Angehörige Geld, weil Sie nicht wissen, welche Leistungen ihnen genau zustehen. Dafür sind wir da, wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und wie sie diese Beantragen.

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die eine Pflegeeinstufung haben und Pflegegeld beziehen, also die Pflege durch z.B. Angehörige selbst organisieren und keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen je nach Pflegeeinstufung halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lasen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Wenn Sie die geforderte Beratung nicht durchführen lassen, kann die Pflegekasse Ihnen das Pflegegeld kürzen, melden Sie sich daher rechtzeitig. Gerne führen wir den Beratungseinsatz für Sie durch. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
  • Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1  - nicht vorgeschrieben
  • Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und 3 - 1 x pro Halbjahr
  • Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5 - 1 x pro Vierteljahr

Plötzlich pflegebedürftig - und nun?

Eine vorübergehende Krankheit, Alter oder auch eine Behinderung können Gründe dafür sein: Und plötzlich geht es nicht mehr alleine.
  • Welche Leistungen gibt es und wie müssen sie beantragt werden?
  • Was ist die passendste Versorgung, für meinen persönlichen Bedarf?
  • Sie können nicht immer da sein?
  • Sie möchten einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen?
  • Wer hilft bei Medikamentengabe, Injektionen oder Verbänden?
Dies sind häufige Fragen unserer Kunden, wir haben Antworten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten

und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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